Eigenverbrauch
Solarstrom ist günstiger als Strom aus der Steckdose
Ab 1.1.2018 gilt in der Schweiz das totalrevidierte Energiegesetz (EnG). Durch dieses wird der Bau einer Photovoltaikanlage in Kombination mit Eigenverbrauch, d.h. der Nutzung des Stroms für die eigene Produktion noch attraktiver.
Einerseits werden die Eigenverbrauchsregelungen gelockert, so dass der auf dem eigenen Dach produzierte Solarstrom auch an Nachbarn verkauft werden kann (EnG Art.17). Andererseits wird ab 1.1.2018 auch für grössere Photovoltaikanlagen eine Einmalvergütung als Förderung durch Swissgrid ausbezahlt (EnFV Art 41 ff.) sowie die Vergütungssätze der Energieversorger erhöht (EnV Art. 12).
Unabhängigkeit von Strompreiserhöhungen
Mittelfristig werden der Strompreis sowie der Preis für ungeplante Lastspitzen in der Schweiz ansteigen. Gründe hierfür sind u.a.: Verknappung Energie durch Atomausstieg Deutschland, Steinkohlepreisanstieg durch Reduktion Steinkohleförderung in China, Wetterlage in Europa im Winter: kein Wind, keine Sonne.
Durch die Nutzung des Stroms vom eigenen Dach werden Sie unabhängiger von Ihrem Energieversorger und bleiben von zukünftigen Strompreiserhöhungen weitestgehend verschont. In Kombination mit einem geeigneten Speichermedium können Sie komplett auf den Strombezug vom Netz verzichten. BZA AG Solar hat langfristige Erfahrung in diesem Bereich und berät Sie gerne.
Dachanmietung oder eigene Investition
Eine PV-Anlage kann Ihre Stromkosten – insbesondere auch die kostspieligen Lastspitzen – enorm reduzieren. Hierzu müssen Sie noch nicht einmal selbst investieren. BZA AG Solar agiert schon seit mehr als 12 Jahren im Bereich Dachvermietung und bietet Ihnen attraktive Optionen, den Strom der von BZA installierten PV-Anlage zu nutzen. Selbstverständlich können Sie auch selbst in die PV-Anlage investieren.
Nachhaltige Produktion – grüner Strom vom eigenen Dach
Produzieren Sie Ihre Produkte ökologisch und fair. Informieren Sie Ihre Kunden über Ihr ökologisches Engagement durch die Produktion von Solarstrom über Ihre Website, digitale Displays in Ihrem Firmengebäude und sonstige Werbemittel.
Neue Warteliste ab 3.1.2018
Ab 3.1.2018 existiert eine neue Warteliste für die Einmalvergütung. Je früher Sie einen Antrag einreichen, desto geringer ist die Wartedauer bis zur Auszahlung. Da die Fördersumme begrenzt ist, ist damit zu rechnen, dass nicht die gesamte Warteliste abgebaut werden kann.
Besitzer von Immobilien oder Liegenschaften mit grossen Dächern
Besitzen Sie eine oder mehrere Liegenschaften mit grossen Dächern? Oder bauen Sie eine grössere Liegenschaft und müssen gesetzliche Auflagen in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen? Dann sollten Sie das Solarstrompotenzial Ihrer Liegenschaft mit uns prüfen. Wir beraten Sie gerne zu den Themen neues Energiegesetz, neue Fördersituation, Einsparpotenzial durch Photovoltaikanlage, mögliche Realisierungsvarianten Photovoltaikanlage und Speichermöglichkeiten.
Ihre Vorteile
- Absicherung gegen zukünftige Preissteigerungen
- Erhalt von Fördergeldern
- Flexible Realisierungsvarianten: Kauf Photovoltaikanlage, Dachvermietung über Solarstromkauf
- Grüne, nachhaltige und faire Stromproduktion, welche Ihr Image bei den Kunden verbessert.
- Wertsteigerung der Immobilie
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