Förderung
EIV statt KEV
Die Einmalvergütung löst die Kostendeckende Einspeisevergütung ab
Für neue Photovoltaik-Projekte ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) seit Anfang 2018 nicht mehr verfügbar. Seit 2014 wurde die Einmalvergütung (EIV) eingeführt, welche inzwischen statt der KEV zur Verfügung steht.
Die Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden nun in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt:
- Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, nach Inbetriebnahme - Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp
Bei Interesse an der Installation einer Photovoltaik-Anlage ermitteln wir gerne die für Ihr Dach zu erwartenden Förderbeiträge bzw. im Falle einer Dachvermietung die zu erwartenden Dachnutzungsgebühren im Rahmen einer Kurzofferte.
Weitere Informationen zur EIV finden Sie unter folgendem Link:
Bundesamt für Energie EIV
Kantonale Förderung
Neben der Förderung über die EIV existieren diverse Förderprogramme der Kantone. Zu beachten ist, dass diese in der Regel nur anwendbar sind, sofern keine KEV- oder EIV-Förderung in Anspruch genommen wird.
Zusätzliche Informationen erhalten sie unter:
Bundesamt für Energie Förderung
SWISSOLAR Förderung
Steuerliche Begünstigung
Die Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage sind in vielen Kantonen steuerlich abzugsfähig.