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Förderung

EIV statt KEV

Die Einmalvergütung löst die Kostendeckende Einspeisevergütung ab

Für neue Photovoltaik-Projekte ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) seit Anfang 2018 nicht mehr verfügbar. Seit 2014 wurde die Einmalvergütung (EIV) eingeführt, welche inzwischen statt der KEV zur Verfügung steht.

Die Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden nun in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt:

  • Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
    für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, nach Inbetriebnahme
  • Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
    für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp

Bei Interesse an der Installation einer Photovoltaik-Anlage ermitteln wir gerne die für Ihr Dach zu erwartenden Förderbeiträge bzw. im Falle einer Dachvermietung die zu erwartenden Dachnutzungsgebühren im Rahmen einer Kurzofferte.

Weitere Informationen zur EIV finden Sie unter folgendem Link:
Bundesamt für Energie EIV


Kantonale Förderung

Neben der Förderung über die EIV existieren diverse Förderprogramme der Kantone. Zu beachten ist, dass diese in der Regel nur anwendbar sind, sofern keine KEV- oder EIV-Förderung in Anspruch genommen wird.

Zusätzliche Informationen erhalten sie unter:
Bundesamt für Energie Förderung
SWISSOLAR Förderung


Steuerliche Begünstigung

Die Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage sind in vielen Kantonen steuerlich abzugsfähig.

Merkblatt Photovoltaik Nr. 9 (pdf)

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