Sonderkonditionen EVS (neue KEV)
17.11.2017 13:13 (6226 x gelesen)
Sonderkonditionen
- gültig ab 1.1.2018
für unrealisierte Photovoltaikprojekte, die bis 30.6.2012 zur KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) angemeldet wurden und neu von der neuen Einspeisevergütung (EVS) noch profitieren
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Bau der PV-Anlage
- Langjährige Erfahrung insbes. im Agrarbereich
- Kaufoption der PV-Anlage während der Vertragslaufzeit
- Kombination von Eigenverbrauchsnutzung und Einspeisevergütung
- Anlagenüberwachung
- Innovative Wartung mittels Drohne